Forschungen zur baltischen Geschichte

Richtlinien der Publikation

Richtlinien der Publication

Die FzbG richten sich nach den folgenden ethischen Prinzipien:

1. Publikation und Autorenschaft

  • Alle eingereichten Artikel werden einem doppelt-blinden Begutachtungsprozess unterworfen. Die mindestens zwei Rezensenten sind international anerkannte Experten in dem Bereich, den der Artikel behandelt.
  • Bezüglich der Rezensionen und Miszellen wird ein einfacher Begutachtungsprozess angewendet mit nur einer Expertenmeinung.
  • Artikel können daraufhin akzeptiert, mit notwendigen Verbesserungen akzeptiert oder abgelehnt werden. Abgelehnte Artikel werden keiner weiteren Begutachtung unterzogen.
  • Verstöße gegen das Copyright und Plagiate sind nicht erlaubt.

2. Die Verantwortung der Autoren

  • Autoren müssen eine objektive Diskussion über die Bedeutung ihrer Forschungen liefern sowie genügend Details und Belege. Bewusst falsche Behauptungen zu präsentieren ist unethisches Verhalten, dass nicht geduldet wird.
  • Die Autoren müssen bestätigen, dass ihre Manuskripte von ihnen stammen und nicht bereits anderswo publiziert auf „größeren“ Sprachen (wie z.B. Deutsch, Englisch, Französisch  oder Russisch) worden sind. Ein Manuskript darf nicht zugleich bei mehreren Publikationen eingereicht werden.
  • herausragende Artikel, die nur in „kleineren“ Sprachen (z.B. Estnisch, Lettisch, Litauisch) erschienen sind, können nach Dafürhalten der Herausgeber übersetzt werden. Sie werden von den Autoren überarbeitet und danach dem normalen Begutachtungsprozess unterworfen.
  • Autoren müssen bereit sein, Fehler jederzeit zu verbessern, sei es während des externen Begutachtungsprozesses, sei es später während der redaktionellen Bearbeitung und der Vorbereitung der Drucklegung. 
  • Die Autoren müssen die Herausgeber über mögliche Interessenskonflikte informieren.
  • Die Autoren müssen alle für ihr Manuskript genutzten Quellen angeben.

3. Die Verantwortung der Rezensenten

  • Rezensenten behandeln alle Informationen bezüglich der Artikel vertraulich.
  • Rezensenten sollten ihre Ansichten klar darlegen mit Hilfe von unterstützenden Argumenten und, wenn notwendig, auf relevante Literatur hinweisen, die im Manuskript nicht zitiert wurde.
  • Rezensenten sollten keine Manuskripte bearbeiten, wenn es Interessenskonflikte geben könnte.

4. Die Verantwortung der Herausgeber

  • Die Herausgeber entscheiden über die Annahme bzw. Ablehnung von Manuskripten und dürfen Veränderungen verlangen.
  • Die Herausgeber garantieren die wissenschaftliche Qualität der Texte. Ihre Entscheidungen basieren einzig auf der Wichtigkeit der Artikel, deren Originalität, Klarheit und Relevanz.
  • Jedes Manuskript, das die Herausgeber zur Begutachtung erhalten, wird als vertraulich behandelt. Jedwede Information oder Ideen, die im Zuge des externen Begutachtungsprozesses anfallen, sind als vertraulich zu behandeln und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. 
  • Die Herausgeber sollten die Anonymität der Rezensenten bewahren.
  • Die Herausgeber sollten garantieren, dass das publizierte Forschungsmaterial den international akzeptierten ethischen Richtlinien entspricht.
  • Die Herausgeber sollten Interessenskonflikte zwischen Mitarbeitern, Autoren, Rezensenten und den Mitherausgebern vermeiden.